Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten nach EU-Richtlinie.
Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien — inklusive der laufend erweiterten Kandidatenliste.
Die jeweils aktuellen Erklärungen unserer Hersteller, passend zu Ihren eingesetzten Produkten.
Die EU-Richtlinie RoHS (Beschränkung gefährlicher Stoffe) und die Chemikalienverordnung REACH verpflichten Hersteller und Inverkehrbringer elektronischer Komponenten zu umfassender Stoff-Transparenz. Die maßgeblichen Erklärungen erstellt der jeweilige Hersteller — sie ändern sich mit jeder Aktualisierung der Kandidatenliste.
Statt einer statischen Linkliste stellen wir Ihnen die jeweils aktuellen RoHS- und REACH-Erklärungen unserer Hersteller auf Anfrage zusammen — passend zu den von Ihnen eingesetzten Produkten.
Fordern Sie die Erklärungen über unser Kontaktformular an und nennen Sie dabei Hersteller und Typbezeichnung — Sie erhalten die Dokumente direkt von Ihrem Ansprechpartner.
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